Eine gestellte Rechnung korrigieren (Rechnungskorrektur)
Wie eine Korrektur funktioniert, welcher Schritt das Original wirklich storniert, und was mit den abgerechneten Zeiten und Reisekosten passiert.
Eine gestellte Rechnung lässt sich nicht bearbeiten. Um sie richtigzustellen, stellst du eine Rechnungskorrektur, ein zweites Dokument, das das erste zurücknimmt.
Nicht zu verwechseln mit einer Gutschrift im kaufmännischen Sinn: Hier geht es um die Korrektur einer eigenen Rechnung.
Wie es abläuft
Du stornierst die gestellte Rechnung. Steerd legt daraufhin einen Korrekturentwurf an, der das Original spiegelt: dieselben Positionen, dieselbe Kundschaft, dieselbe steuerliche Behandlung.
An diesem Punkt ist noch nichts storniert.
Der Schritt, der das Original wirklich storniert
Erst wenn du die Korrektur stellst, wird das Original storniert. Bis dahin ist die Korrektur ein Entwurf, und die ursprüngliche Rechnung steht weiterhin als offene, zahlbare Forderung.
Genau hier passieren Fehler. Wer die Korrektur anlegt und die Sache dann liegen lässt, hat ein Original, das weiterhin gilt, und einen Entwurf, den niemand gestellt hat.
Sobald du die Korrektur stellst:
- wechselt das Original auf Storniert,
- bekommt die Korrektur eine eigene Rechnungsnummer, nie die des Originals,
- werden die abgerechneten Zeiten und Reisekosten wieder frei.
Was mit Zeiten und Reisekosten passiert
Die erfassten Stunden und Reisebestandteile, die auf dem Original standen, sind wieder verfügbar und lassen sich auf eine neue Rechnung nehmen.
Der Nachweis, dass das Original sie abgerechnet hat, wird nicht gelöscht. Die ursprüngliche Rechnung existiert weiter und sagt weiterhin, was sie gesagt hat. Beides stimmt, beides bleibt.
Mit den Reisebestandteilen wird auch das Zurückholen der Reise wieder möglich, das Steerd ablehnt, solange Reisekosten auf einer gültigen Rechnung stehen.
Eine Korrektur pro Rechnung
Eine Rechnung lässt sich einmal korrigieren. Existiert bereits eine Korrektur, gibt Steerd dir diese zurück, statt eine zweite anzulegen.
Eine Korrektur weiß, für wen das Original war
Die Korrektur ist an die Kundschaft adressiert, an die das Original ging, auch wenn diese inzwischen umbenannt, umgezogen oder gelöscht wurde. Genau dieser Fall ist der wichtigste: Du korrigierst ein Dokument aus der Vergangenheit, und es muss die Vergangenheit weiter richtig beschreiben.
Was sich an einer Korrektur nicht ändern lässt
Weil sie ein versiegeltes Dokument spiegelt, liegt das meiste an einer Korrektur fest. Ging das Original als reines PDF hinaus und fehlten ihm Angaben, die eine E-Rechnung braucht, kann auch die Korrektur keine E-Rechnung werden: Die fehlenden Angaben stecken in einem versiegelten Dokument, das sich nicht mehr ändern lässt. Steerd sagt das offen, statt beim Stellen zu scheitern.
Zahlung, Fälligkeit und was bei Überschreitung passiert
Wie sich das Fälligkeitsdatum errechnet, was überfällig wirklich bedeutet, und die Mahnung, die Steerd nicht verschickt.
E-Rechnung: XRechnung und ZUGFeRD
Wann eine E-Rechnung Pflicht ist, welche zwei Stichtage darüber entscheiden, und welche Ausnahmen weiterhin gelten.